Øk-adm.tekst 2011

Bilanzkosmetik für Fiskus und Partner
 

 

Die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) befragte zum Jahresanfang mehr als 200 Mittelständler, ob sie ihr Rechnungswesen bereits auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt haben. Schließlich ist das für den jetzt anstehenden Jahresabschluss 2010 verbindlich. Nach dem neuen BilMoG können Geschäftspartnern und Finanzamt verschiedene Zahlen vorgelegt werden.
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Wer kräftig sparen will, sollte sich daher mit dem neuen BilMoG auseinandersetzen. Denn das Gesetz bietet neue Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken. So dürfen Unternehmen beispielsweise in der Handelsbilanz höhere Gewinne ausweisen als in der Steuerbilanz. Das ist gut für Bonität und Kreditgespräche. Gleichzeitig können die Firmenchefs beim Jahresabschluss für das Finanzamt alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Gewinn und Steuerlast zu drücken. Denn anders als bei der bisherigen Einheitsbilanz gilt nicht mehr das so genannte Maßgeblichkeitsprinzip. Nach diesem Prinzip waren Bilanzansätze, etwa Abschrei¬bungen auf Maschinen und Anlagen, nur erlaubt, wenn sie sowohl den Steuervorschriften als auch dem Handelsgesetzbuch (HGB) entsprachen.

 

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In der Handelsbilanz ist eine wichtige Neuerung, dass die Unternehmer u.a. nun selbst entwickelte Fertigungsverfahren, Erfindungen oder Lizenzen als Aktivposten ansetzen. Bislang zählten solche "immateriellen Wirtschaftsgüter" in der Gewinn- und Verlust-Rechnung als Aufwand.

 

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Unternehmer, die alle Möglichkeiten ausschöpfen wollen, sollten auch eine Steuerbilanz aufstellen, in der sie ihre Verluste aus den Krisenjahren 2007-2010 mit steigenden Gewinnen steuersparend verrechnen können. Wer keine Verlustvorträge vorweisen kann, darf in diesem Jahr ein letztes Mal auf zwei bewährte Instrumente zum Steuersenken zurückgreifen. Eines ist die degressive Abschreibung, die nur noch für die Steuererklärung 2010 gilt: Durch sie können Kosten für Investitionen um bis zu 50 Prozent auf einen Schlag abgezogen werden (degressive Abschreibung plus Sonderabschreibung). Bei Bilanzen für die Steuerjahre nach 2010 dürfen Firmenchefs Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Anlagegüter nur noch in gleichen Jahresraten abschreiben (lineare Methode).

 

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Inhaber von Einzelfirmen oder Personengesellschaften, die ihren Gewinn für das Finanzamt ermittelt haben, können für ihre Überschüsse ein Sparmodell nutzen. Belassen sie das Geld zumindest teilweise in der Firma, zahlen sie auf Antrag nur noch 28,25 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag. […]

 

Quelle: Leicht bearbeitete Auszüge aus der Financial Times Deutschland 16.03.2011